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Behandlungsvereinbarung: Aufklärung Osteopathie

 

Nach § 630e Abs. 1BGB sind Therapeuten nun verpflichtet, ihre Patienten über Art, Umfang, Durchführung, Folgen und Risiken schriftlich zu informieren.

 

Die Osteopathische Medizin ist eine eigenständige, manuelle Medizin, die ausschließlich Funktionsstörungen behandelt. 

Die osteopathische Medizin ist eine ganzheitliche Methode.

Vor jeder Behandlung erfolgt eine erst - oder aktualisierte Anamnese und eine osteopathische Untersuchung. Die Untersuchung beinhaltet Bewegungs- und Beschaffenheitstests des Gewebes.

 

Nach osteopathischen Behandlungen kann es zu einer Erstverschlimmerung im Sinne von einer Zunahme der Beschwerden oder Muskelkater ähnlichen Symptomen kommen. Diese Beschwerden klingen in der Regel nach maximal 48 Stunden ab. Bei Persistieren ist der Therapeut umgehend zu informieren.

 

Die osteopathische Medizin kennzeichnet sich besonders dadurch, dass viele unterschiedliche Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, sodass entsprechend der individuellen Problematik die bestmögliche Herangehensweise gewählt werden kann.

 

Die Behandlung von Säuglingen und Kindern unterliegt einer besonderen Sorgfalt, basierend auf einer spezifisch erworbenen Kenntnis. Impulstechniken sind kontraindiziert.

 

Kontraindikationen für osteopathische Behandlungen, ergeben sich aus einer detailliert erhobenen Anamnese und Diagnose, die dann im Einzelfall abgeklärt werden müssen.

 

Bei bestehenden oder durch den Osteopathen erkannten ernsthaften Erkrankungen, die einen primär schulmedizinischen Eingriff (chirurgisch, internistisch, gynäkologisch, pädiatrisch…) erfordern, kann die Osteopathie nur begleitend, unterstützend eingesetzt werden.

 

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker per Rechnung(ca. 80-110 €/Sitzung) Die erbrachte Leistung ist die Behandlungszeit. Es besteht keine Heilungsgarantie.

 

Vereinbarte Termine sind verbindlich, die Absage erfolgt ausschließlich telefonisch in der Regel 24 Std. vor Termin. Bei Nichtabsage wird eine Gebühr von 50,00 € erhoben.  

 

Datenschutz: gemäß der DS- GVO werden ihre personenbezogenen Daten geschützt. Die Praxis hat das Recht, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten.

 

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Zustimmung des Patienten.

Dem Patienten steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. 

 

Gerichtsstand: Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. 

Erfüllungsort: Körperwerkstatt Laura Eylitz - Praxis für Osteopathie- Stachgrund 5b - 30900 Wedemark/ Hellendorf

 

Datum, Unterschrift Patient:innen: ________________________________________

Patientenaufklärung Chiropraktische Behandlung 

 

Sehr geehrte Patient:innen,

zur Therapie Ihrer Beschwerden ist eine chiropraktische Behandlung sinnvoll.

 

Chiropraktik, was ist das?

Chiropraktik ist eine Handgrifftechnik zur Wiederherstellung oder Verbesserung der

Beweglichkeit von Gelenken an der Wirbelsäule, an Armen und Beinen sowie Rippen, durch

eine rasche, zielgerichtete Bewegung.

Bei der Behandlung können Beeinträchtigungen der Beweglichkeit und daraus entstehende

Verkrampfungen der Muskeln sowie Schmerzen gelindert oder behoben werden.

Das Gleiten der Gelenkflächen und ihre Funktion wieder herzustellen, das Gefäßsystem

wieder ins Gleichgewicht zu bringen, bestimmte Nerven zu stimulieren, einen Reflex

auszulösen, also eine Nervenerregung von peripheren Nervenbahnen zum ZNS zu leiten,

Verwachsungen im Bereich der Gewebe, die das Gelenk blockieren, zu lösen.

Selbst bei häufiger Anwendung leiern Gelenke, Bänder und Sehnen nicht aus, weil die

Gelenke immer aus einer Fehlstellung in die natürliche Normalstellung zurückgebracht

werden, nie jedoch umgekehrt.

 

Welche Komplikationen können auftreten?

Bei Behandlungen an der Wirbelsäule sind gewisse Risiken auch bei sachgemäßer Ausübung

der Therapie nicht gänzlich auszuschließen. Bei einer vorgeschädigten Bandscheibe

(Bandscheibenvorwölbung oder Bandscheibenvorfall) kann es ganz selten zu einer

Schädigung der Nervenwurzel kommen.

Die Symptome sind dabei Gefühlsstörungen in den Armen oder Beinen oder in noch weit

geringeren Fällen Lähmungen. Halten diese Symptome länger an, kann eine

Bandscheibenoperation nötig werden.

Sind die Gefäße vorgeschädigt, kann es zu Verletzungen der Halswirbelschlagader kommen.

Diese Verletzungen sind ebenfalls sehr selten. Dabei kann es auch zu einem Lösen von

Blutgerinnseln kommen, die dann Gehirnabschnitte im Sinne eines Schlaganfalls schädigen

können. Diese Komplikation erfordert sofortige Behandlung im Krankenhaus, da sie

lebensbedrohlich sein kann.

 

Ihre Heilpraktikerin, 

Körperwerkstatt Laura Eylitz 

Einwilligungserklärung:

Ich wurde über die Risiken der chiropraktischen Behandlung informiert. Ich habe das

Aufklärungsgespräch verstanden und keine weiteren Fragen.

Ich willige hiermit nach ausreichender Bedenkzeit in die vorgeschlagene Behandlung ein.

 

 

 

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Ort, Datum, Unterschrift der Patient:innen Patientenaufklärung

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